Qualitätssicherung und rechtliche Einordnung der Osteopathie
Die Osteopathie zählt in Deutschland zur Heilkunde. Heilkunde dürfen nach deutschem Recht der Arzt und der Heilpraktiker ausüben.
Die Ausbildung in Osteopathie ist in Deutschland gesetzlich nicht geregelt und es gibt keinen eigenen Berufsstand Osteopath/Osteopathin.
Derzeit findet die Aus- und Weiterbildung in Osteopathie an privaten Institutionen statt mit unterschiedlicher Stundenzahl. Diese wird in Vollzeit oder berufsbegleitend (Dauer 4-6 Jahre) angeboten. Seit 2012 gibt es den ersten grundständigen Studiengang Osteopathie.
Therapeuten mit einer Stundenzahl von 1350 Stunden, erworben in einer fünfjährigen berufsbegleitenden Weiterbildung in Osteopathie, haben die Möglichkeit, Mitglied im Verband der Osteopathen - VOD - zu werden. Dieser Berufsverband sorgt durch laufende Zertifizierung dafür, dass seine Mitglieder ausreichend aus- und fortgebildet sind.
Ich bin Mitglied im VOD - Verband der Osteopathen - und nehme auf der Therapeutenliste des Verbandes unter PLZ 2 einen Platz ein.
Seit über zwei Jahrzehnten übe ich meinen Beruf mit Leib und Seele aus.
Mehr über meinen Werdegang unter „Vita“ und „Fortbildungen“.